Gehölzarbeiten nur noch bis zum 1. März

Die diesjährige Gehölzschnittsaison geht bald ihrem Ende entgegen und so laufen die letzten gehölzentfernenden bzw. gehölzpflegenden Maßnahmen unseres Pflegetrupps auf Hochtouren.

Derzeit werden zwei Röhrichtbestände am Umgehungsgerinne der Lippe von Gehölzen befreit. Das Schilfröhricht ist weitgehend gehölzfrei, nur einzelne Weiden und Erlen haben in dem dichten Bestand Wurzeln schlagen können. Hier ist der Pflegeaufwand relativ gering. Das nahegelegene Rohrkolbenröhricht ist da noch nicht so stabil. In dem noch recht jungen Pflanzenbestand (Breitblättriger Rohrkolben, Gewöhnlicher Gilbweiderich, Behaartes Weidenröschen, Wald-Simse und Co) sind die Gehölze immer noch sehr konkurrenzstark, insbesondere in den Randbereichen. Um den Lebensraum für Rohrammer oder Teichrohrsänger langfristig zu erhalten, werden diese nun entfernt.

die ersten Kätzchen zeigen sich im Sonnenschein – Hecken, Kopfbäume und Co, die bis Anfang März nicht geschnitten sind, dürfen wie dieses Weidengehölz z.B. als Bienenweide herhalten

die ersten Kätzchen zeigen sich im Sonnenschein – Hecken, Kopfbäume und Co, die bis Anfang März nicht geschnitten sind, dürfen wie dieses Weidengehölz z.B. als Bienenweide herhalten

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Absatz 5 Satz 2) ist es verboten:

„Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“

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