Wildnisgebiete

Ansätze zur Definition des Begriffs “Wildnis” liefert das LANUV in seinem Fachinformationsystem. In der Annäherung an die Begrifflichkeit kann zum einen aus kultureller Perspektive die Wildnis als kontrastierend zur anthropogen beeinflußten Landschaft beschreiben werden. Vordergründig wird aber eine naturwissenschaftliche Definition herangezogen, die einen “systemorientierten Prozessschutz” als Leitmotiv beschreibt. Der Kernbegriff zielt dabei auf die “Sicherstellung der Gesamtheit möglichst anthropogen unbeeinflusster Prozessabläufe innerhalb kompletter Ökosysteme” ab, vgl. http://wildnis.naturschutzinformationen.nrw.de/wildnis/de/einleitung

Screenshot des Fachinformationasportal des LANUV NRW

In der Nomenklatur werden in Abhängigkeit von der Flächengröße verschiedene, aber ähnlich lautende Begriffe verwendet:

  • Wildnisgebiet für Flächen(komplexe) von 1.000 ha und größer; Der Begriff Wildnisgebiete wird zudem als allgemeine Bezeichnung verwendet, wenn sowohl große als auch kleinere Wildnisflächen zusammen bezeichnet werden sollen.
  • Wildnisentwicklungsgebiet für z. T. aus Einzelflächen zusammengesetzte Objekte deutlich kleiner als 1.000 ha
  • Wildnisbiotop für einzelne zusammenhängende Flächen.
WG-UN-001 Spinnloh – Auszug aus LINFOS

In der landesweiten Zusammenschau sind vor allem Waldflächen als Prozessschutzflächen ausgewiesen. Als so genannte Wildniswälder sind sie naturnahe Wälder, in denen sich die natürliche Dynamik frei entfalten kann. Forstliche Nutzungen sind dauerhaft eingestellt – zukünftig wird in diesen Wäldern kein Baum mehr entnommen. In Wildniswäldern leben alle Bäume bis zu ihrem natürlichen Ende.