Aktuelles vom Kiebitzschutz

Auch in diesem Frühjahr stand bei der Biologischen Station der Schutz der stark gefährdeten Kiebitze – in bewährter Zusammenarbeit mit der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Kreis Unna (www.oagkreisunna.de) und der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Hamm (www.oaghamm.de) – wieder ganz oben auf der Agenda.
Dazu wurden am ersten Aprilwochenende synchron die brütenden oder balzenden Kiebitze kartiert. Erwartungsgemäß wurden wiederum weniger Brutpaare als in den Vorjahren festgestellt. Die vorläufigen, unkorrigierten Ergebnisse der Kiebitzkartierung im Kreis Unna können auf der Homepage der OAG Kreis Unna eingesehen werden. Demnach konnten insgesamt 95 Brutpaare (2018: 108) festgestellt werden, in Hamm waren es 71 Brutpaare (2018: 74).

Aufgabe und Ziel der Biologischen Station ist der flächenhafte Schutz der Kiebitze durch die Einwerbung geeigneter Flächen im Rahmen von Schutzprogrammen. Dies dient nicht nur dem Kiebitz, sondern gleichzeitig der gesamten Feldvogelzönose und trägt insgesamt zu einer Biodiversitätssteigerung in der Agrarlandschaft bei.

Brütender Kiebitz; Foto Bernhard Glüer

Brütender Kiebitz; Foto Bernhard Glüer

Auch 2019 konnte wieder das 1-jährige Sofortmaßnahmenpaket „Feldvogelinsel im Acker“ angeboten werden. Voraussetzung sind mind. 3 Feldvogelbrutpaare pro bewirtschafteter Ackerfläche. Im Rahmen dieses Paketes wird ein 0,5-1,0 ha großer Teilbereich innerhalb der Ackerfläche markiert und spätestens vom 01.04. bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht nicht bewirtschaftet. Auf der übrigen Fläche sind ggf. vorhandene Nester zu markieren und somit vor Bearbeitungsverlusten zu bewahren. Geschlüpfte Küken können dann in der Feldvogelinsel Deckung und Nahrung finden.

Im 5-jährigen Vetragsnaturschutz, der über die Kulturlandschaftsprogramme der Kreise organisiert ist, können auf bekannten Brutflächen mit dem jeweiligen Bewirtschafter im Voraus Verträge über ein 5-jähriges Bewirtschaftungspaket abgeschlossen werden. Diese Pakete beinhalten entweder bearbeitungsfreie Schonzeiten auf Maisäckern, eine kiebitzgerechte Einsaat von Ackerflächen oder die Anlage von Ackerbrachen durch Selbstbegrünung. Einen wirksamen Schutz der bevorzugt auf offenen Ackerböden brütenden Kiebitze bieten vor allem die 5-jährigen Brachen im Vertragsnaturschutz. Diese sogenannten Schwarzbrachen werden jeweils im Winterhalbjahr umgebrochen und danach der Selbstbegrünung überlassen. So finden die aufwachsenden Kiebitze bis zu ihrem Fortzug im Sommer einen geeigneten Lebensraum.

Falls alle Vertragsangebote aus unterschiedlichen Gründen nicht angewandt werden können, besteht noch die Möglichkeit, die Kiebitzgelege in einigem Abstand zum Bodennest mit Markierungsstäben kenntlich zu machen. Damit können diese bei den landwirtschaftlichen Bearbeitungsgängen ausgespart werden. Auf bereits bewachsenen oder sehr großen Flächen ist diese Markierung oft sehr zeitaufwändig. Der Aufwuchserfolg der Küken bei markierten Gelegen ist nachgewiesenermaßen fast ebenso gering wie der bei nicht markierten Gelegen, wenn nach dem Schlupf keine insektenreiche Vegetation zur Deckung und Nahrung zur Verfügung steht. Auf den großen, blanken Ackerflächen werden die Küken trotz erbitterter Verteidigung durch die Elterntiere zudem oft Opfer ihrer zahlreichen Fressfeinde aus der Luft oder am Boden. Die oft am Schicksal „ihrer“ Kiebitze Anteil nehmenden Landwirte berichteten auch von weiteren Gefahren wie z.B. durch Hunde.

markiertes Kiebitzgelege

markiertes Kiebitzgelege

 

In diesem warmen Frühjahr wurden die Bewirtschafter der Kiebitzbrutflächen wieder im Wettlauf gegen die anstehenden Feldbearbeitungen angesprochen. Der Kiebitzschutz durch das Bereitstellen geeigneter Teilflächen wurde jedoch nur von einer kleinen Anzahl von Landwirten akzeptiert, da meistens der Druck zur Gülleausbringung, andere Sachzwänge oder individuelle Vorbehalte die Flexibilität der Bewirtschafter einschränken.

Bilanz 2019:

So konnten in den Bereichen Kreis Unna und Hamm insgesamt nur drei Landwirte mit zusammen 11 Brutpaaren auf rund 4,7 ha Ackerflächen in das 1-jährige Schutzprogramm mit einer der Selbstbegrünung überlassenen Brache („Feldvogelinsel“) eingeworben werden.

Acht Landwirte mit insgesamt 20 Brutpaaren stimmten alternativ einer Markierung der Gelege zu, um diese bei den folgenden Arbeitsschritten zu schonen. Ein Landwirt markierte eigeninitiativ vier Gelege auf drei verschiedenen Flächen.

Im Kreis Unna und im Stadtgebiet Hamm befinden sich darüber hinaus aktuell 17 Ackerflächen mit insgesamt 33 Hektar im 5-jährigen Bracheprogramm des Vertragsnaturschutzes, die nicht nur den Feldvögeln dienen, sondern auch einer Vielzahl von Insekten, die auf heimischen Wildkräutern leben.