Naturschutzgebiet N-34 „Kleinholthauser Mark“

Das Schutzgebiet im Stadtbezirk Hombruch mit einer Flächengröße von 35,7 ha umfasst den in der Festsetzungskarte des LP mit der Ziffer N-34 gekennzeichneten Bereich (s. Abb. 1).

Abbildung 1: Auszug aus der Festsetzungskarte des LP-Dortmund.

Das Biotopkataster NRW weist das Gebiet unter den Kennungen BK-4510-0125 (Laubwald an der Hellerstraße) und BK-4510-0126 (Waldgebiet Romberg Holz) als schutzwürdige Biotope aus.

Das Schutzgebiet umfasst das Waldgebiet Kleinholthauser Mark. Der Raum wird von der A 45 durchquert, wobei die nördliche Teilfläche unter einer Talbrücke mit der südlichen vernetzt ist. Östlich der Hagener Straße befinden sich im Bereich der nördlichen Waldfläche Zeugnisse eines ehemaligen oberflächennahen Steinkohleabbaus (Pingenzüge, Abraumhalden, etc.), so dass eine rund 2 ha großer Fläche als Geotop mit der Objektbezeichnung “Bergbauwüstung südlich Dortmund-Kirchhörde” unter der Kennung GK-4510-033 ausgewiesen ist.

In den Waldgebieten nördlich und südlich der A 45 herrschen meist von Buchen dominierte Bestände vor, denen teilweise Rot-Eichen, Kiefern und Lärchen beigemischt sind. Weitere bestandsbildende Baumarten sind Berg-Ahorn und Schwarz-Erle. Mehrere tief eingeschnittene schmale Siepen – wie der Isensteinsiepen und der Oberlauf des Kirchhörder Bachs – durchziehen das Waldgebiet von Süd nach Nord und sorgen für ein abwechslungsreiches Relief. In den Siepenursprüngen sind kleinflächig auch Quellfluren ausgebildet. Isensteinsiepen und Kirchhörder Bach sind südlich der A 45 als geschützte Biotope ausgewiesen.