Betreuungsgebiete

Zu der Arbeitsschwerpunkten der Biologischen Station gehört die naturschutzfachliche und landschaftspflegerische Betreuung von Schutzgebieten im Kreis Unna.

Naturschutzgebiete (NSG) werden nach dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (NW) (§20) festgesetzt, wenn dies

  • zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
  • wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils

erforderlich ist.

In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes, seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. NSG-Verordnungen setzen Verhaltensregeln für jedes einzelne Naturschutzgebiet fest. Sie legen fest ob und wie z.B. eine Erholungsnutzung, Jagd etc. stattfinden kann.

Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) werden nach §23 Landschaftsgesetz NW ausgewiesen. Sie sind meist kleiner als NSG und können beispielsweise einen Bestand an Hecken, Streuobstwiesen oder Feuchtgünländer einnehmen. Ihr besonderer Schutz ist erforderlich

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder
  • zur Abwehr schädlicher Einwirkungen

Informationen über Naturschutzgebiete bzw. die jeweils geltenden Bestimmungen erhalten Sie bei der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Unna.

Die Karte unten zeigt die Lage der 39 Naturschutzgebiete des Kreises. Kurzportraits der einzelnen Naturschutzgebiete können Sie über das Menü anwählen. Die Beschreibungen werden laufend ergänzt.

Naturschutzgebiete im Kreis Unna

Naturschutzgebiete im Kreis Unna