Naturschutzgebiet N-01 „Groppenbruch“

Das Schutzgebiet im Stadtbezirk Mengede mit einer Flächengröße von 23,2 ha umfasst den in der Festsetzungskarte des LP mit der Ziffer N-01 gekennzeichneten Bereich (s. Abb. 1).

Abbildung 1: Auszug aus der Festsetzungskarte des LP-Dortmund.

Das Biotopkataster NRW weist das Gebiet unter der Kennung BK-4410-0111 (NSG „Groppenbruch“) als schutzwürdiges Biotop aus.

Das Naturschutzgebiet umfasst einen Biotopkomplex aus altholzreichen Laubwaldparzellen und Weidegrünland in der Talmulde des Groppenbachs. Von der Königsheide nordwärts bis zum Groppenbach hin erstreckt sich im “Geistloh” ein kleiner, überwiegend alter Buchen-Eichenwald mit hohen Totholzanteilen. Eine weitere Eichenparzelle liegt im äußersten Nordosten des Naturschutzgebietes, mit der übrigen NSG-Fläche über einen jungen Buschwald verbunden. Westlich des Geistloh-Waldes dehnen sich Viehweiden aus, die in Bachnähe einzelne Versumpfungen zeigen. Innerhalb des Waldes liegen zwei Kleingewässer mit Röhrichtbeständen.

Das Schutzgebiet mit seinen Offenland- und Wald-Lebensräumen ist Lebensraum mehrerer gefährdeter Vogelarten. Von besonderer Bedeutung sind insbesondere die Alt-Wälder als Bruthabitat vom Grünspecht, unterholzreiche Lebensräume werden von der Nachtigall aufgesucht, gebietstypische Arten des (parkartigen) Offenlandes sind Kiebitz und Steinkauz. Das NSG hat aufgrund seiner Kleingewässer auch eine besondere Bedeutung für Amphibien und Libellen. Es stellt einen charakteristischen Ausschnitt der historischen Kulturlandschaft des Emscherlandes (Waltroper Flachwellenlandes) dar und hat in diesem peripheren, von zahlreichen Straßen, Fernstraßen, Kanälen und Eisenbahnlinien zergliederten Teilraum des Ruhrgebietsrandes eine besondere Bedeutung als Rückzugslebensraum und Trittsteinbiotop.