Umsetzungsorientierter Biotopmanagementplan (BMP) für das Naturschutzgebiet „Alte Körne“ ’21

  1. Einleitung

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Alte Körne“ liegt im Dortmunder Nordosten im Stadtbezirk Scharnhorst und wird von den Ortsteilen Kurl im Osten und Scharnhorst im Nordwesten eingefasst (s. Abb. 1). Nach Süden wird das Schutzgebiet zuerst von einer Bahntrasse und der Körne sowie anschließend vom NSG „Buschei“ begrenzt.

Der überwiegende Teil der heutigen NSG Kulisse wurde bereits im Jahr 1986 durch eine einstweilige Sicherstellung unter Schutz gestellt. Die Festsetzung als NSG mit einer Fläche von etwa 125,7 Hektar erfolgte im Jahr 1990 durch den Landschaftsplan Dortmund-Nord. In der Datenbank des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW 2020) wird das NSG „Alte Körne“ unter der Objektkennung DO-016 geführt.

Im dem seit 2020 gültigen Landschaftsplan (LP) erhielt das NSG „Alte Körne“ die Bezeichnung „N-15“ als neue Kennziffer im NSG-Verbund der Stadt Dortmund mit einer auf 134,7 ha vergrößerten Fläche (s. Abb. 2).

Etwa 95 Prozent der Fläche des NSG „Alte Körne“ befindet sich im Besitz der Stadt Dortmund. Hiervon werden etwa 27 Prozent (35 ha) als Grünland bewirtschaftet. Etwa 58 Prozent (74 ha) der Eigentums-fläche werden von Wald eingenommen.

Abbildung 1: Übersichtskarte – Lage des NSG „Alte Körne“

Abbildung 1: Übersichtskarte – Lage des NSG „Alte Körne“

Auf der Basis von Kartierungen von Fauna und Flora im Jahr 2020 wurde ein umsetzungsorientierter Biotopmanagementplan (BMP) erarbeitet, in dem auf der Grundlage der Analyse der Untersu-chungsergebnisse Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele festgelegt und ein Maßnahmenkonzept entwickelt wurde. Das Maßnahmen-konzept benennt die im NSG „Alte Körne“ anzustrebenden Ziele und spricht mit der darauf abgestimmten Maßnahmenplanung Empfeh-lungen für eine zielorientierte und nach naturschutzfachlicher Bedeutung gewichtete Maßnahmenumsetzung aus.

2. Gebietsbeschreibung

Im Biotopkataster sind die schutzwürdigen Biotope des Landes Nordrhein-Westfalens aufgelistet. Unter der Nummer BK-4411-0068 wird das NSG „Alte Körne“ geführt und wie folgt beschrieben (Auszug):

„Beidseitig des Bachlaufes der Alten Körne erstreckt sich zwischen Dortmund-Scharnhorst und DO-Kurl ein ausgedehnter, fast drei km langer Freiflächenkomplex mit differenzierten, tlw. alten Waldbio-topen und Offenland-Lebensräumen unterschiedlicher Nutzungs-intensität und Feuchtestufen bis hin zu großflächig ausgebildeten (Feucht- und Nass-)Brachen, ergänzt durch Gehölzstreifen, Feld-gehölze und Kleingewässer.

Die „Alte Körne“ und ihre Nebenbäche sind grabenartig ausgebaut. Dieses Fließgewässernetz durchzieht einen waldreichen Landschafts-raum, der von intensiv genutzten Mähwiesen, im Westen auch von ausgedehnten, relativ jungen Brachflächen unterbrochen wird. Im Westen erstrecken sich entlang der Alten Körne bzw. des Dahl-wiesenbaches langgestreckte Feuchtbrachen mit einem Mosaik aus (temporären) Pfützen, Seggen-, Hochstauden-, Altgras- und Röhricht-Vegetationselementen.

Das Naturschutzgebiet Alte Körne ist als annähernd siedlungs- und verkehrsfreier Landschaftsraum ein regional bedeutender Refugial-biotopkomplex für wald- und gewässergebundene Arten und Lebensgemeinschaften innerhalb der stark besiedelten Hellwegzone zwischen Dortmund und Lünen. Das Schutzgebiet ist ökologisch eng verzahnt mit den Wald- und Feuchtbiotopen der nahen Naturschutz-gebiete von Buschei, Lanstroper See und Kurler Busch.“

Abbildung 2:  Auszug aus der Festsetzungskarte, aus: Landschaftsplan Dortmund (2020).

Abbildung 2:  Auszug aus der Festsetzungskarte, aus: Landschaftsplan Dortmund (2020).

 

3. Bestandskartierung

In 2020 sind Untersuchungen der Fauna und der Biotopstruktur im Naturschutzgebiet „Alte Körne“ durchgeführt worden, die ein aktuelles Bild des Arteninventars für verschiedene Tiergruppen und der Biotopausstattung geben. Auf der Grundlage dieser Daten werden Zielvorstellungen formuliert und Maßnahmen zum Schutz, zur Entwicklung und zur Pflege von Landschaftsbestandteilen gegeben.

Folgende vertiefte Untersuchungen wurden durchgeführt:

  • Biotoptypenkartierung und §42er-Kartierung nach Vorgaben des LANUV NRW
  • Kartierung der bemerkenswerten Flora und Vegetation
  • Stillgewässer-Monitoring zur Erfassung des Amphibienbestandes
  • Kartierung von potentiellen Reptilienvorkommen
  • Brutvogelkartierung
  • Erfassung von Fledermäusen

3.1. Wegenetz

In seiner gesamten West-Ost-Ausdehnung gibt es keine Straßen, die das Schutzgebiet zerschneiden und es kann daher als verkehrs-beruhigtes Gebiet bezeichnet werden (s. Abb. 3).

Das Naturschutzgebiet wird aber von zahlreichen Rad- und Wanderwegen durchzogen. Die Hauptwanderwege verlaufen in West-Ost-Richtung über die gesamte NSG-Ausdehnung mehr oder weniger direkt an der nördlichen und der südlichen Grenze parallel zur Bahnlinie. An insgesamt vier Stellen gibt es zwischen diesen Hauptwander- und Radwegen mehr oder weniger direkte Verbin-dungswege in Nord-Süd Richtung.

Das Wanderwegenetz ist insgesamt so gut ausgebaut, dass Pfade durch die einzelnen Waldparzellen oder auch im Grünland nur an wenigen Stellen zu finden sind.

Abbildung 3: Wegenetz im NSG „Alte Körne“.

Abbildung 3: Wegenetz im NSG „Alte Körne“.

 

3.2. Nutzung

Eine landwirtschaftliche Nutzung findet innerhalb der Naturschutz-gebietskulisse in Form einer Grünlandbewirtschaftung über eine mehrmalige Mahd oder einer Beweidung mit Schafen mit Nach-mahd. Weitere Flächen werden als Hochstaudenfluren nur einmal im Herbst gemäht. Innerhalb des NSG erfolgt keine ackerbauliche Nutzung.

Der Wald wird nach dem für den Dortmunder Stadtwald am 01.01.2015 in Kraft getretenen Forstbetriebsplan bewirtschaftet. Bei der Erstellung des Betriebsplans fand auch das aus dem Jahr 1993 stammende „ökologisch orientierte Waldpflegeprogramm für den Stadtwald Dortmund“ sowie der derzeit gültige Landschaftsplan Anwendung. Der Dortmunder Stadtwald ist nach PEFC-Kriterien zertifiziert.

3.3. Gewässer

3.3.1. Fließgewässer

Prägend für das NSG ist die namengebende „Alte Körne“, die den gesamten östlichen Teil des NSG in östlicher Richtung durchfließt und schließlich in Kurl in die Körne mündet (s. Abb. 4). In Höhe des Stillgewässers-Nr. 6 liegt ein Scheitelpunkt, der an dieser Stelle die nach Osten fließende „Alte Körne“ von dem nach Westen fließenden „Dahlwiesenbach“ trennt. Von Norden fließen, neben dem „Greveler Graben“ und dem „Kurler Grenzgraben“ über den „Alte Körne Nebenarm“, der „Zuschlaggraben“ der „Alten Körne“ zu. Aus den südlich der „Alten Körne“ gelegenen Wäldern mündet der „Wind-hakebach“ in die „Alte Körne“. Der „Wirksfeldgraben fließt hingegen in südlicher Richtung am Stillgewässer-Nr. 20 vorbei unter der Bahnlinie her direkt zur „Körne“.

Abbildung 4: Lage der Fließ- und Stillgewässer (mit Nummerierung) im NSG „Alte Körne“.

Abbildung 4: Lage der Fließ- und Stillgewässer (mit Nummerierung) im NSG „Alte Körne“.

 

3.3.2. Stillgewässer

Das NSG hat neben den Fließgewässerstrukturen auch eine größere Anzahl an Stillgewässern aufzuweisen, die über das gesamte Schutz-gebiet verteilt liegen. Die Tümpel und Teiche im NSG entstanden aus Altarmen des Baches infolge von Bergsenkungen, oder sie wurden für Zwecke des Naturschutzes oder als Ziergewässer angelegt (STADT DORTMUND 2006).

Die 24 erfassten Stillgewässer innerhalb des NSG und direkt an-grenzend sind aufgrund ihrer Lage, Größe, Tiefe, Beschattung und Vegetationsausstattung sehr unterschiedlich (s. Abb. 4). Die Zustandserfassung der Gewässer ermöglicht eine Klassifizierung, woraus sich der nötige Handlungsbedarf zur Sanierung oder Neu-anlage von Stillgewässerstrukturen im NSG ergibt.

Die Ermittlung des Arteninventars bzw. die Kenntnis der Entwicklung der Lebensgemeinschaften in den verschiedenen Biotoptypen geben Hinweise zu Fehlentwicklungen und zeigen damit einen evtl. drin-genden Handlungsbedarf auf oder belegen eine positive/negative Entwicklung im Hinblick auf bereits durchgeführte Maßnahmen. Im Rahmen dieser Arbeit wurden die Amphibien als Untersuchungs-objekte für eine qualitative Bestandsaufnahme herangezogen. Für die jeweilige Einzeluntersuchung werden die Gesamtergebnisse in Form einer Übersichtstabelle dargestellt, die Vorkommen von Amphibien bewertet und Aussagen zum Handlungsbedarf aufgezeigt.

3.4 Vegetation und Flora

Die Datenbasis für die Beschreibung der Vegetation und Teilen der Flora bildet die Biotopkartierung zum Untersuchungsgebiet, die von der Biologischen Station Kreis Unna | Dortmund im Jahr 2020 durch-geführt worden ist. Die Ansprache der Biotoptypen erfolgte auf Grundlage des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog des LANUV NRW (2019). Angaben zum Alter einzelner Waldbestände basieren auf Angaben des Forsteinrichtungswerkes zu Waldflächen im NSG „Alte Körne“ (STADT DORTMUND 2015).

3.4.1. Biotoptypen und Pflanzengesellschaften

Die Wälder im NSG werden zu einem großen Teil von Stiel-Eichen (Quercus robur) und Rot-Buchen (Fagus sylvatica) aufgebaut (s. Karte 5). Es handelt sich hier um historisch alte Waldstandorte, wie die Karte zur Preußischen Uraufnahme zeigt. Laut den Bestandsdaten zur Forsteinrichtung (Stadt Dortmund 2015) sind die ältesten Bäume (Rot-Buchen und Stiel-Eichen) im Nordosten des NSG 160 Jahre alt (Stand 2015).

Zurückgehend auf einen Beschluss des Rates der Stadt Dortmund im Jahr 2013, wurden im gesamten Dortmunder Stadtwald 18 Flächen für die Dauer von zunächst 10 Jahren, zur natürlichen Waldent-wicklung ausgewiesen. Auf diesen Flächen findet keine forstwirt-schaftliche Nutzung statt. Im NSG „Alte Körne“ befindet sich eine dieser Flächen (s. Abb. 5).

Abbildung 5: Fläche zur natürlichen Waldentwicklung (grün) im NSG „Alte Körne“.

Abbildung 5: Fläche zur natürlichen Waldentwicklung (grün) im NSG „Alte Körne“.

 

Im zentralen Bereich des NSG wird ein Teilbereich des Eichen-Hainbuchenwaldes von Erholungssuchenden intensiv beansprucht, so dass durch den häufigen Tritt kein Vegetationswachstum in der Krautschicht möglich ist. Dies ist allerdings der einzige Wald-Bereich im NSG der eine derart starke Inanspruchnahme aufweist (s. Abb. 6).

Abbildung 6: Intensiv von Erholungssuchenden beanspruchte Fläche im Eichen-Hainbuchenwald.

Abbildung 6: Intensiv von Erholungssuchenden beanspruchte Fläche im Eichen-Hainbuchenwald.

 

Eine Zuordnung der Buchenwälder zum Flattergras-Buchenwald (Maianthemo-Fagetum) kann Anhand des Vorkommens bezeich-nender Arten wie Flattergras (Milium effusum), Efeu (Hedera helix), Sauerklee (Oxalis acetosella), Hain-Rispengras (Poa nemoralis) und Vielblütiges Salomonssiegel (Polygonatum multiflorum) vorgenom-men werden. Diese Wälder lassen sich dem FFH-Lebensraumtyp „9110“ (Hainsimsen-Buchenwald) zuordnen. Mit dem Vorkommen des Busch-Windröschens (Anemone nemorosa) können einige der Buchenwälder dem FFH-Lebensraumtyp „9130“ (Waldmeister-Buchenwald) zugeordnet werden.

Auf staufeuchten und/oder grundwasserbeeinflussten Standorten wachsen azonale Erlenbruchwälder des Carici elongatea-Alnetum. Sie sind den nach §42 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen zuzuordnen. Die Flächen stellten sich im Winterhalbjahr mit Wasser flächig überstaut dar (s. Abb. 7). Dort wächst die im BRG gefährdete Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris). 

Abbildung 7: Im Winterhalbjahr überstauter Erlen-Bruchwald.

Abbildung 7: Im Winterhalbjahr überstauter Erlen-Bruchwald.

 

Neben den Waldlebensräumen spielen die Grünlandstandorte im NSG flächenmäßig eine bedeutende Rolle. Ein Großteil der Wiesen stellt sich als artenarmes, grasdominiertes Grünland dar, denen, je nach betrachteter Fläche, so gut wie keine oder nur wenige krautige, typische Wiesen-Arten beigemischt sind (s. Abb. 8).

Abbildung 8: Artenarmes, von Obergräsern geprägtes Fettgrünland.

Abbildung 8: Artenarmes, von Obergräsern geprägtes Fettgrünland.

 

Kleinflächig findet sich allerdings noch artenreicheres mesophiles Grünland sowie Feuchtgrünländer (s. Abb. 9). Diese vergleichsweise artenreichen Wiesen können dem weiteren schutzwürdigen N-Lebensraumtypen „NE00“ mesophiles Wirtschaftsgrünland zugeordnet werden.

Abbildung 9: Einblick in ein artenreicheres Grünland mit Gewöhn-lichem Ruchgras, Scharfem Hahnenfuß und Gänseblümchen.

Abbildung 9: Einblick in ein artenreicheres Grünland mit Gewöhn-lichem Ruchgras, Scharfem Hahnenfuß und Gänseblümchen.

 

Eine weitere, ehemals als Feuchtwiese erfasste Grünlandfläche, grenzt im Westen des NSG an den Dahlwiesenbach. In die Fläche eingebettet liegt eine etwa 2000 m² große Blänke (s. Abb. 10).

Abbildung 10: Flächig überstaute Blänke am 23.03.2020.

Abbildung 10: Flächig überstaute Blänke am 23.03.2020.

 

3.4.2. Rote Liste der Pflanzengesellschaften

Über die Rote Liste der Pflanzengesellschaften Nordrhein-Westfalen (VERBÜCHELN 1995) lässt sich ein Überblick über die im Unter-suchungsgebiet gefährdeten Pflanzengesellschaften gewinnen. Es wurden 10 Pflanzengesellschaften erfasst, die einer Gefährdungs-kategorie zugeordnet werden können.

Im Gebiet konnten zudem 14 RL-Pflanzenarten nachgewiesen werden die einer Gefährdungskategorie zuzuordnen sind. Die Verbreitung der festgestellten bemerkenswerten Pflanzenarten beschränkt sich hauptsächlich auf feuchte und nasse Standorte. Weitere Arten wie Hohe Schlüsselblume und Bär-Lauch wachsen im Wald.

3.5. Fauna – Ausgewählte Tiergruppen

Die Ermittlung des Arteninventars bzw. die Kenntnis der Entwicklung der Lebensgemeinschaften in den verschiedenen Biotoptypen geben Hinweise zu Fehlentwicklungen und zeigen damit einen evtl. drin-genden Handlungsbedarf auf oder belegen eine positive/negative Entwicklung im Hinblick auf bereits durchgeführte Maßnahmen.

3.5.1. Fledermäuse

Zur Erfassung des Arteninventars der Fledermausarten fanden im Zeitraum Mai bis Oktober sieben Detektorbegehungen statt.

Als Ergebnis der Detektorbegehungen und der parallel zu den Begehungen ausgelegten Fledermaus-Horchboxen konnten im NSG „Alte Körne“ fünf Arten sicher angesprochen werden. Zwei weitere festgestellte Ruftypen lassen sich nicht bis auf Artniveau bestimmen, aber letztlich konnten mindestens sieben Fledermaus-Arten im NSG „Alte Körne“ festgestellt werden. Die fünf sicher voneinander zu unterscheidenden Arten sind Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii).

Da alle Fledermäuse zu den planungsrelevanten Arten gehören, hat das Land NRW (LANUV) für die einzelnen Arten Schutzmaßnahmen erarbeitet. Für die im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fleder-mausarten wurden in den Naturschutzinformationen des LANUV die Artenschutzmaßnahmen ermittelt:

  • Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen
  • Entwicklung / Förderung von Baumquartieren
  • Strukturanreicherung von Wäldern
  • Anlage von arten- und strukturreichen Waldinnen- und -außenmänteln (Verdichten von Waldrändern)
  • Anlage von artenreichem Grünland (inklusive Brachflächen)
  • Anlage / Optimierung von Gewässern

3.5.2. Brutvögel

Für die Bewertung der Vogelwelt im NSG „Alte Körne“ wurden neben eigenen Erhebungen in 2020 die Daten auf der Online-Plattform Ornitho.de für 2020 und für den dort erfassten Gesamtzeitraum (1902 bis 2020) ausgewertet.

Das Artenspektrum im NSG „Alte Körne“ umfasste während der Begehungen insgesamt 61 Arten. 25 Arten zählen zu den planungs-relevanten Arten, können einer Gefährdungskategorie der Roten Liste NRW (GRÜNEBERG et al. 2016) zugeordnet werden oder sind in Dortmund als seltene Brutvögel anzusprechen. 19 Arten sind als „Planungsrelevante Arten“ besonders geschützt (s. Tab. 6). Von den erfassten Vogelarten, die einen Rote-Liste-Status haben, oder als planungsrelevant gelistet sind, konnten 16 Arten als Brutvögel oder mit Brutverdacht im NSG beobachtet werden.

Abbildung 11: Planungsrelevante Vogelarten und Arten der Roten Liste NRW sowie in Dortmund seltene Brutvögel im NSG „Alte Körne“. (B = Brutvogel; BV = Brutverdacht; G = Nahrungsgast; D= Durchzügler).

Abbildung 11: Planungsrelevante Vogelarten und Arten der Roten Liste NRW sowie in Dortmund seltene Brutvögel im NSG „Alte Körne“.
(B = Brutvogel; BV = Brutverdacht; G = Nahrungsgast; D= Durchzügler).

 

Das NSG „Alte Körne“ ist aus avifaunistischer Sicht, durch das Vorkommen verschiedener „Planungsrelevanter Vogelarten“, ein wertvolles Naturschutzgebiet, das durch entsprechende Pflege-maßnahmen im Offenland und durch die Festlegung von Flächen für die naturnahe Waldentwicklung, noch reichlich Potential für die Ansiedlung weiterer Brutvogelarten bietet.

3.5.1. Kriechtiere

3.5.3.1. Reptilien

Im Rahmen der faunistischen Kartierung wurde ermittelt, ob Reptilien in diesem Naturschutzgebiet heimisch sind. Um ein mögliches Vorkommen von Reptilien nachzuweisen wurden im März 2020 insgesamt 30 künstliche Versteckmöglichkeiten/“Schlangenbretter“ (KV) ausgelegt (s. Abb. 12).

Abbildung 12: Modifiziertes Schalbrett ausgelegt als künstliche Versteckmöglichkeit (KV) (Nr. 17) am Rande einer Kleingartenanlage im Norden des NSG (KV=Schlangenbrett). (Foto: 22.04.2020)

Abbildung 12: Modifiziertes Schalbrett ausgelegt als künstliche Versteckmöglichkeit (KV) (Nr. 17) am Rande einer Kleingartenanlage im Norden des NSG (KV=Schlangenbrett). (Foto: 22.04.2020)

 

Im Rahmen von Ortsbegehungen wurden zwischen Mai und September 2020 konnte neben der Waldeidechse (Zootoca vivipara) auch die Blindschleiche (Anguis fragilis) erfasst.

Die Waldeidechse konnte unter den KV am gesamten Südrand des NSG, an den Bretterstandorten entlang oder im Nahbereich der Bahnlinie nachgewiesen werden (s. Abb. 13).

Abbildung 13: Adulte Waldeidechse (Zootoca vivipara) unter einem KV (Foto: 20.05.2020)

Abbildung 13: Adulte Waldeidechse (Zootoca vivipara) unter einem KV (Foto: 20.05.2020)

 

Die Blindschleiche (Anguis fragilis) wurde zunächst unter dem KV-Nr. 30 und später im Jahr auch unter anderen KV mehrfach beobachtet. (s. Abb. 14).

bbildung 14: Blindschleiche (Anguis fragilis) Weibchen unter dem KV-Nr. 30 (Foto: 17.06.2020).

bbildung 14: Blindschleiche (Anguis fragilis) Weibchen unter dem KV-Nr. 30 (Foto: 17.06.2020).

 

3.5.3.2. Lurche

In 2020 wurden im NSG „Alte Körne“ die Stillgewässer durch maximal je fünf Begehungen auf das Vorkommen von Amphibien untersucht. Insgesamt wurden im Rahmen des Monitorings 24 Stillgewässer begangen (s. Abb. 4).

Die Hauptmethode bildete die Erfassung der Amphibien an den Laichgewässern. Besonders in der ersten Begehung im März/April stand schwerpunktmäßig die Sichtung von Laichballen und -schnüren sowie die zu dieser Zeit am Gewässer vorkommenden adulten Tiere der Arten Erdkröte (Bufo bufo) und Grasfrosch (Rana temporaria) im Vordergrund. In den Monaten von Mai bis Juli wurde ganz gezielt nach dem Vorkommen von Molchen gefahndet. Neben Sichtbeobachtungen am Tage wurden an zwei Terminen Molch-reusen in die Gewässer eingebracht (s. Abb. 15).

Abbildung 15: Eingesetzte Molchreusen im Stillgewässer-Nr. 18 (Foto: 27.04.2020).

Abbildung 15: Eingesetzte Molchreusen im Stillgewässer-Nr. 18 (Foto: 27.04.2020).

 

Die Ergebnisse werden für die einzelnen Stillgewässer in einem Datenblatt („Steckbrief“) zusammengefasst (s. Abb. 16).

Insgesamt konnten sechs Amphibienarten nachgewiesen werden.

  • Bergmolch (Mesotriton alpestris)
  • Teichmolch (Lissotriton vulgaris)
  • Kammmolch (Triturus cristatus)
  • Erdkröte (Bufo bufo)
  • Grasfrosch (Rana temporaria)
  • Wasserfrosch-Komplex (Pelophylax esculentus-Komplex)
    (Nur außerhalb, nördlich des NSG in einer Kleingartenanlage)

Es konnten in diesem NSG vier Arten nachgewiesen werden (Bergmolch, Kammmolch, Erdkröte und Grasfrosch), die auf der Roten Liste der gefährdeten Amphibienarten für NRW bzw. den Ballungsraum Rhein-Ruhr (SCHLÜPMANN & GEIGER, 1999) geführt werden.

Abbildung 16: Datenblatt eines Stillgewässers

Abbildung 16: Datenblatt eines Stillgewässers

 

In 14 der untersuchten 24 Kleingewässer wurden Schwanzlurche, häufig auch in großer Zahl, angetroffen. Der Kammmolch konnte nur in einem Stillgewässer nachgewiesen werden (s. Abb. 17).

Abbildung 17: Kammmolch-Männchen im NSG „Alte Körne“ (Foto: 27.04.2020).

Abbildung 17: Kammmolch-Männchen im NSG „Alte Körne“ (Foto: 27.04.2020).

 

Im NSG „Alte Körne“ wurde bei zahlreichen Stillgewässern ein dringender Sanierungsbedarf festgestellt. Diese Gewässer müssen vom Gehölzbewuchs freigestellt werden. Einige Gewässer müssen zudem vertieft werden, da sie zumindest in 2020 teilweise bereits im März/April ausgetrocknet waren.

Bei den Fließgewässern ist von der Unteren Wasserbehörde generell zu prüfen, ob zumindest die Gräben in den Schutzgebieten an bestimmten Punkten temporär angestaut werden können (z.B.: Variabler Dammbalkenverschluss mit Mindestwasserabgabe).

4. Bestehende negative Einflüsse

4.1. Freizeit- und Erholungsnutzung

Im Umfeld ihres Lebensmittelpunktes nehmen immer mehr Bürger-innen und Bürger durch die Ausübung von verschiedenen Sportarten wie z.B. Walking, Jogging und Mountainbiken, oder die Suche nach Erholung durch Wandern oder Radfahren die freie Landschaft in Anspruch. Negative Einflüsse auf die Qualität eines Naturschutz-gebietes können dabei zum Beispiel durch die Beunruhigung störungsempfindlicher Tierarten, zu denen in erster Linie die Vögel und verschiedene Säugetiergruppen zu zählen sind, entstehen.

Das NSG „Alte Körne“ wird von Wander- und Radwegen, die auch als Rundwege konzipiert wurden, in einer ausreichenden Zahl erschlos-sen. Zum Großteil sind die Wanderwege Bestandteil eines Naturlehr-pfads, der mit Schildern bestückt ist, auf denen auf die im Gebiet heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume einge-gangen wird (s. Abb. 18).

An einer Stelle wurde im Wald ein „Lagerplatz“ angelegt, auf dem Kleinkinder-Gruppen regelmäßig mit der Natur in Kontakt kommen. Dies ist aus umweltpädagogischen Gründen zu begrüßen und in dem begrenzten Areal zu akzeptieren (s. Abb. 6).

Abbildung 18: EinSchild weist am östlichen Rand des NSG auf den Naturlehrpfad „Alte Körne“ hin (Foto: 17.06.2020).

Abbildung 18: EinSchild weist am östlichen Rand des NSG auf den Naturlehrpfad „Alte Körne“ hin (Foto: 17.06.2020).

 

Kritisch zu sehen ist allerdings ein das Grünland querender Trampel-pfad und die damit einhergehenden Störungen auf der Fläche insbesondere durch freilaufende Hunde. In einem ersten Schritt könnte mit Informationstafeln an den Hauptzugängen auf die Problematik hingewiesen werden.

4.2. Neophyten

Das LANUV NRW führt im Neobiota-Portal Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW 2019d) die nach derzeitigem Kenntnisstand in NRW wachsenden, als invasiv eingestuften und potentiell Probleme/Schäden verursachenden Neophyten auf. Von denen wurden im Zuge der Kartierung im NSG „Alte Körne“ der Japanische Staudenknöterich (Fallopia jajonica), das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) und der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) an verschiedenen Stellen angetroffen (s. Abb.19).

Abbildung 19: Das Drüsige Springkraut hat sich bisher nur begrenzt am südlichen  Rand des NSG flächig ausgebreitet (Foto: 16.09.2020).

Abbildung 19: Das Drüsige Springkraut hat sich bisher nur begrenzt am südlichen  Rand des NSG flächig ausgebreitet (Foto: 16.09.2020).

 

Ein weiterer Neophyt ist das Breitblättrige Pfeilkraut (Sagittaria latifolia). Es wurde in einem Kleingewässer im NSG wachsend festgestellt (s. Abb. 20). In der freien Landschaft sollte sie aus dem Gewässer entfernt werden, da ein Zuwachsen des Gewässerufers nicht ausgeschlossen werden kann.

Abbildung 20: Das Breitblättrige Pfeilkraut (Sagittaria latifolia) an einem Gewässer im NSG.

Abbildung 20: Das Breitblättrige Pfeilkraut (Sagittaria latifolia) an einem Gewässer im NSG.

 

4.3. Entsorgung von Grünabfällen und Sperrmüll

An verschiedenen Stellen im NSG „Alte Körne“ werden von den Anwohnern Grünabfälle entsorgt. Hier sollte die Stadtverwaltung durch eine gezielte Ansprache der Anwohner (zum Beispiel mit Handzetteln) auf die Illegalität und auf die Gefahren für Fauna und Flora im NSG durch die Grünabfallentsorgung in der freien Land-schaft hinweisen. Alternative Entsorgungsmöglichkeiten sind aufzuzeigen.

Stellenweise wurden im Untersuchungsjahr auch kleinere Mengen Sperrmüll, einmal sogar eine Lastwagenladung Gewerbemüll, im NSG abgeladen (s. Abb. 21).

Abbildung 21: An einer Straße am Rande des NSG wurden u.a. Kfz-Teile und leere Ölkanister illegal entsorgt (Foto vom: 24.06.2020)

Abbildung 21: An einer Straße am Rande des NSG wurden u.a. Kfz-Teile und leere Ölkanister illegal entsorgt (Foto vom: 24.06.2020)

 

5. Naturschutzfachliche Ziele

Als Grundlage für eine zukünftige naturschutzfachliche Wert-steigerung des Gebietes sind hier insbesondere Schutz- und Entwicklungsziele hinsichtlich des Biotop- und Artenschutz zu verfolgen.

Die Schutz- und Entwicklungsziele für den Biotopschutz stehen dabei an erster Stelle, um die im Gebiet noch erhaltenen hoch-wertigen Lebensräume auch weiterhin als Lebensgrundlage für Flora und Fauna zu erhalten. Für das NSG „Alte Körne“ werden daher Schutz- und Entwicklungsziele hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes vorgeschlagen.

6. Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt, der die Einzelmaßnahmen zusam-menfasst, priorisiert und die Umsetzung zeitlich einordnet (s. Abb. 22). Die einzelnen Handlungsfelder werden ausführlich in den Einzelkapiteln zur Bestandserfassung und Bewertung der Biotop-typen und des Artinventars beschrieben.

Abbildung 22: Maßnahmenkomplex Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das NSG „Alte Körne“.

Abbildung 22: Maßnahmenkomplex Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das NSG „Alte Körne“.

 

7. Zusammenfassung

Auf der Grundlage der im Jahr 2020 erfassten Daten verschiedener Artengruppen der Fauna, der Flora und der Biotoptypen wurde ein umsetzungsorientierter Biotopmanagementplan erarbeitet.

Nach einer Bewertung der erfassten Daten wurden Entwicklungsziele für das Naturschutzgebiet formuliert. Auf der Basis der Natur- und Artenschutzziele wurden spezifisch auf bestimmte Artengruppen oder Einzelarten abgestimmte Schutz-, Pflege- und Entwicklungs-maßnahmen erarbeitet und zu einem Maßnahmenkonzept zusammengefasst.

Getrennt für die Gewässerstrukturen, die Offenlandbiotope und die Gehölzstrukturen wurden meist flächenscharf Maßnahmen entwickelt und in einer Karte visualisiert (s. Abb. 22).