Vogelschutz-Maßnahmenplan für das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde

Anke Bienengräber, Falko Prünte, Klaus Klinger

Nach den in 2013 erfolgten Vorarbeiten und Grundlagenerhebungen, an denen auch die Biologische Station Kreis Unna | Dortmund beteiligt gewesen ist, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) 2014 in einem aufwändigen Verfahren den Vogelschutz-Maßnahmenplan für das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde (VSG) erarbeitet, abgestimmt und fertig gestellt.

Die Hellwegbörde von Unna bis Paderborn unterliegt seit 2004 aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für einzelne Vogelarten als zusammenhängendes, annähernd 500 qkm großes Schutzgebiet dem höchsten europäischen Naturschutz-Status nach der Vogelschutz-Richtlinie. Als Brutgebiet u.a. der hochgradig gefährdeten Arten Wiesenweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Wachtelkönig und Rastgebiet für zahlreiche wandernde Vogelarten wird sie als essentiell für den Erhalt der Bestände dieser Arten angesehen.

Die Kreise Unna und Paderborn begrenzen das VSG im Westen und im Osten. Unna hält wie auch Paderborn einen Flächenanteil von etwa 6 % am Schutzgebiet, der größte Teil der VSG-Fläche befindet sich damit im Kreis Soest. Im Kreis Unna ist das ganz überwiegend ackerbaulich genutzte VSG zwischen Fröndenberg und Unna auf der Ebene der Landschaftsplanung weitgehend als Landschaftsschutzgebiet verankert worden. Bereits seit Jahren werden hier Versuche unternommen, Maßnahmen zum Schutz der genannten Vogelarten bei der Landwirtschaft einzuwerben.

Das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde liegt auch im Kreis Unna im Spannungsfeld zwischen verschiedensten Nutzungsinteressen und dem Schutz der wertgebenden Arten

Das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde liegt auch im Kreis Unna im Spannungsfeld zwischen verschiedensten Nutzungsinteressen und dem Schutz der wertgebenden Arten

Seit 2012/2013 hatte das LANUV unter Einbeziehung der betroffenen Kreise, Landnutzer und der Biologischen Stationen (insbesondere der ABU Soest, die den größten Teil des Vogelschutzgebietes betreut) an den Vorarbeiten zum VMP gearbeitet. Das Land NRW reagierte damit auch auf das Vertragsverletzungsverfahren, dass die EU gegen Deutschland und das Land NRW eingeleitet hat, weil die Verpflichtungen zum Erhalt der wertgebenden Arten nicht erfüllt gewesen seien. Insbesondere die typischen Vogelarten der Ackerbörde zeigen hier seit Jahren eine langfristig z. T. stark abnehmende Bestandstendenz.

Zum VMP führt das LANUV aus, dass es in Nordrhein-Westfalen derzeit 28 EU-Vogelschutzgebiete (VSG) gibt, die Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA2000 sind. Diese Gebiete sind gesetzlich vor schädlichen Eingriffen geschützt. Über diesen rechtlichen Schutz hinaus sind jedoch auch Maßnahmen zur Erhaltung der wertvollen Vogellebensräume in den VSG notwendig. Aus diesem Grund erarbeitet das LANUV im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) mit den Naturschutzbehörden sogenannte Vogelschutz-Maßnahmenpläne (kurz VMP) für VSG, in denen Handlungsbedarf bezüglich der Umsetzung von Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen besteht und für die noch keine übergreifende naturschutzfachliche Maßnahmenplanung existiert. Für die VSG „Unterer Niederrhein“ und „Wälder und Wiesen bei Burbach und Neunkirchen“ wurden bereits solche Maßnahmenpläne erstellt (www.lanuv.de).

Mit den beteiligten Akteuren vor Ort hat das LANUV seit Anfang 2014 gemeinsam am VMP für das VSG „Hellwegbörde“ gearbeitet. Neben zwei „Runden Tischen“ mit allen Beteiligten im Februar und November 2014 haben mehrere Arbeitskreis-Sitzungen sowie Besprechungen in kleinerer Runde zu bestimmten Aspekten des VMP stattgefunden.

Dabei ging es in den Abstimmungsrunden insbesondere darum, die zahlreichen erarbeiteten konkreten Schutzvorschläge zwischen den Landnutzern und dem Naturschutz abzustimmen und deren Akzeptanz sicherzustellen.

Als Ergebnis der breiten Abstimmung ist daraus der im Januar 2015 fertig gestellte VMP für das VSG Hellwegbörde entstanden, der inkl. Karten auf den Internetseiten des LANUV zum Abruf bereit steht.

Der VMP schlägt insbesondere Maßnahmenbündel für das Schutzgebiet vor, die geeignet erscheinen, die Bestände der wertgebenden Vogelarten zu sichern und einen Anstieg der Populationen auf einen guten Erhaltungszustand zu gewährleisten. Im Vordergrund steht die Anlage von Brachen, Schwarzbrachen und verschiedensten extensiv bewirtschafteten Gras- und Blühstreifen in Verbindung mit einer extensiveren Bewirtschaftung der Äcker. Dies soll dafür sorgen, dass sich wieder qualifizierte Nahrungs- und Bruträume für die Ackervogelwelt entwickeln können. Zudem ist der langfristige Erhalt und die Sicherung von Brut- und Schlafgehölzen, die Lebensraumverbesserung in den Feuchtgebieten, Schledden und Bachtälern sowie die Minderung prädationsbedingter Verluste beabsichtigt.

Im Kreis Unna sind insbesondere drei Prioritäre Maßnahmenräume (PMR) von besonderem Interesse, in denen auf 10 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Maßnahmen zur Verbesserung der Vogellebensräume umgesetzt werden sollen: Der Bereich der Ackerflur nördlich Wilhelmshöhe bei Fröndenberg-Strickherdicke, der Bereich der Ackerflur südlich des Hemmerder Schelks nordöstlich von Fröndenberg-Bausenhagen und das Hemmerder Ostfeld östlich von Unna-Hemmerde.

In den übrigen Bereichen des Vogelschutzgebiets im Kreis Unna sollen auf etwa 5 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen lebensraumverbessernde Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Biologische Station Unna | Dortmund wirbt zusammen mit dem Kreis Unna – insbesondere in ihrem Arbeitsbereich Vertragsnaturschutz –  dafür, dass mit der Umsetzung der niedergeschriebenen Maßnahmen begonnen werden kann.